Landesverfassung Schleswig-Holstein

23.04.2011

Das höchste Gesetz Schleswig-Holsteins ist noch recht jung: Die schleswig-holsteinische Landesverfassung ist erst im Juni 1990 beschlossen worden. Sie löste damals die im Dezember 1949 beschlossene Landessatzung ab. In den vergangenen Jahrzehnten ist im Schleswig-Holsteinischen Landtag vielfach über verfassungspolitische Initiativen diskutiert worden. Nicht jeder Antrag war von Erfolg gekrönt. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit zwingt die Parlamentarier, einen überparteilichen Konsens zu finden. Die Landesverfassung muss immer wieder an neue Anforderungen angepasst werden. Das ist in den zwei Jahrzehnten seit ihrer Beschlussfassung auch geschehen und zeigt, dass unsere Demokratie lebendig ist. Eine grundlegende Voraussetzung für eine aktive Bürgergesellschaft ist es, politischer Bildung eine hohe Priorität zu geben. Seit Anfang 2011 gehört die Landeszentrale für politische Bildung zum Landtag und leistet hier wichtige Arbeit für den Erhalt unserer Demokratie. Demokratie ist immer auch eine persönliche Einladung zum Mitmachen – in diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Initiativen und Anregungen!

Torsten Geerdts, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages

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