CDU,SPD und FDP einigen sich auf ein neues Wahlrecht für Schleswig-Holstein – am 6. Mai 2012 wird der 18. Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt
Am 15. März 2011 erzielten CDU, SPD und FDP Einigkeit über die Reform des schleswig-holsteinischen Wahlrechts zur nächsten Landtagswahl. Sie haben zusammen über 73 Mandate im Landesparlament und somit auch über die für Verfassungsänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Grüne, Linke und SSW tragen den Entwurf nicht mit, verfügen aber im Landtag zusammen nur über 22 Sitze.
Folgende Eckpunkte für das neue Wahlgesetz wurden vereinbart:
Die Sollgröße für die Anzahl der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen
Landtag (es bleibt bei regulär 69 Sitzen) wird aus der Landesverfassung herausgenommen und ins einfache Recht (Wahlgesetz) überführt.
Die 69 Mandate setzen sich aus 35 Wahlkreisabgeordneten (Vergabe über die Erststimme) und 34 Listenplätzen (Vergabe über die Zweitstimme) zusammen.
Das Zwei-Stimmen-Wahlrecht bleibt erhalten.
Das Zählverfahren wird von d`Hondt auf Sainte-Laguë/Schepers geändert.
Überhangmandate werden voll ausgeglichen.
Die Abweichung bei der Wahlkreisgröße wird auf 20 Prozent festgelegt. Grundlage bleibt die Einwohnerzahl.
Als Wahltermin wird der 6. Mai 2012 festgelegt. Diesen Termin wird die Landesregierung festsetzen, wenn der Landtag in seiner Plenarsitzung am 24. März das Wahlgesetz in Zweiter Lesung beschließt.
Diese Broschüre zeigt auf, welche Diskussionen und Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts der Entscheidung des Landtages vorausgegangen sind.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de.
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