Neues Wahlrecht für Schleswig-Holstein

25.03.2011

CDU,SPD und FDP einigen sich auf ein neues Wahlrecht für Schleswig-Holstein – am 6. Mai 2012 wird der 18. Schleswig-Holsteinische Landtag gewählt

Am 15. März 2011 erzielten CDU, SPD und FDP Einigkeit über die Reform des schleswig-holsteinischen Wahlrechts zur nächsten Landtagswahl. Sie haben zusammen über 73 Mandate im Landesparlament und somit auch über die für Verfassungsänderungen notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Grüne, Linke und SSW tragen den Entwurf nicht mit, verfügen aber im Landtag zusammen nur über 22 Sitze.

Folgende Eckpunkte für das neue Wahlgesetz wurden vereinbart:

Diese Broschüre zeigt auf, welche Diskussionen und Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts der Entscheidung des Landtages vorausgegangen sind.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.sh-landtag.de.