Neues Wahlrecht im Landtag beschlossen – Landtagswahl am 6. Mai 2012
Nach monatelanger Diskussion hat Schleswig-Holstein nun eine neue Rechtsgrundlage für die nächste Landtagswahl: CDU, SPD und FDP (insgesamt 73 Abgeordnete von derzeit 95) brachten am 24. März 2011 ihre Änderungen am Wahlgesetz und an der Landesverfassung durch den Landtag – gegen den Widerspruch der drei kleineren Oppositionsfraktionen von Grünen, Linke und SSW. Zudem einigten sich Union, Sozialdemokraten…